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Miau-Law § Bett

Mrrrau! Also das ist ein Gewusel am Bett dieser Zweibeinerin! MekMekMek 😀

Aber, werte Zweibeiner, lasst euch gesagt sein: Es gibt einen wesentlichen Punkt im „Miau-Law“ bezüglich der Bettenaufteilung, auf den wir Schnurrwesen pochen müssen! Mek!

„Miau-Law § Bett“: Das Bett in Katzenhausen gehört den den Katzen. Zweibeiner dürfen es gelegentlich benutzen wenn folgende Bedingungen vorherrschen:

  1.  Der Zweibeiner hat das Katzenklo gesäubert.
  2.  Der Zweibeiner hat für ausreichend katzastischen Mitternachtsmenüproviant vorgesorgt.
  3. Der Zweibeiner hat der Streicheleinheiten genug abgeleistet – die Menge obliegt dem Wohlempfinden der jeweiligen Chef-Katze.
  4. Der Zweibeiner überlässt der Katze genügend Schlafplatz – auch hier obliegt die Ausbreitungsgenehmigung der jeweiligen Chef-Katze, jedoch muss mindestens 2/3 des Bettliegefläche der Chef-Katze zur Verfügung stehen.
  5. Der Zweibener verpflichtet sich auf seinem Drittel der Bettfläche zu ruhen und nicht durch etwaige Traumzuckungen die Chef-Katze von ihrem Bettanteil zu vertreiben.
  6. Der Zweibeiner ist verpflichtet während eines mitternächtlichen Fressgelages der Chef-Katze sich selbst nicht über Gebühr auf der Bettstatt auszubreiten, sondern muss regungslos auf seinem Bettdrittel verharren und beim Zurückkommen der Chef-Katze mit einer dem Ermessen der Chef-Katze obliegenden Streicheleinheit um Verbleib auf der Bettstatt zu bitten. Katzenöhrchenkrauleinheiten sind in diesem Fall besonders gefragt.

Miau. Also das nenn ich dann mal fair, Miauuu?
MekMekMek 😀

Purrpurrs euch allen und ein katzastisches Wochenende,
Eure Frau Katz